FahrBar - cocktails & music - Grafik

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Allgemeine Geschäftsbedingungen:

Stand: 01.08.2020 Druckversion/pdf

1. Geltungsbereich – Begriffsbestimmungen
1.1. Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Leistungen und Angebote der Werner Hegele & Katrin Langer GbR - FahrBar cocktails & music (nachfolgend „FahrBar“ genannt).
1.2. Kunden im Sinne dieser AGB sind sowohl Verbraucher als auch Unternehmer.
Verbraucher im Sinne dieser AGB ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zwecke abschließt, das weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann.
Unternehmer im Sinne dieser AGB ist eine natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss des Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
1.3. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Bedingungen des Kunden, die wir nicht ausdrücklich schriftlich anerkannt haben, sind für uns unverbindlich, auch wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen.

2. Angebote und Vertragsabschluss
2.1. Alle Angebote der FahrBar sind freibleibend und gelten für die Dauer des im Angebot angegebenen Zeitraumes oder falls kein Zeitraum angegeben ist, für höchstens 30 Kalendertage ab Erstellungsdatum des Angebots.
2.2. Die Annahme des Angebots durch den Kunden stellt einen verbindlichen Auftrag dar.
Ein Vertragsabschluss kommt zustande, wenn die FahrBar diesen Auftrag innerhalb von 14 Kalendertagen mittels Auftragsbestätigung annimmt.

3. Leistungsumfang, Auf- und Abbau
3.1. Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus der Auftragsbestätigung.
3.2. Der Aufbau der Bar erfolgt, soweit nicht anders mit dem Kunden vereinbart, am Veranstaltungstag, der Abbau unmittelbar nach Ende der Veranstaltung bzw. der vereinbarten Einsatzzeit.
3.3. Der Kunde trägt die Verantwortung dafür, dass ein geeigneter Standplatz für die FahrBar zur Verfügung steht, der eine sichere und professionelle Durchführung des Auftrages ermöglicht. Bei einem ungeeigneten Standplatz hat die FahrBar das Recht, den Service entsprechend der Möglichkeiten einzuschränken oder als nicht durchführbar zu erklären. In beiden Fällen wird die in der Auftragsbestätigung vereinbarte Auftragssumme in vollem Umfang zur Zahlung fällig.

4. Preise
4.1. Es gelten die Preise der Auftragsbestätigung. Soweit nicht anders angegeben, verstehen sich alle Preise zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Alle Preise verstehen sich in Euro.

5. Zahlungsmodalitäten
5.1. Der Kunde kann den Rechnungsbetrag in bar oder per Überweisung bezahlen. Im Falle von Barzahlung ist der Rechnungsbetrag am Tag der erbrachten Leistung fällig. Erfolgt die Zahlung per Überweisung ist der Rechnungsbetrag ohne Abzug innerhalb von 10 Kalendertagen nach Rechnungserhalt fällig. Nach Ablauf dieser Frist kommt der Kunde in Zahlungsverzug. Die FahrBar behält sich in diesem Fall vor, vom Verbraucher Verzugszinsen in Höhe von 5 % über dem Basiszinssatz, vom Unternehmer Verzugszinsen in Höhe von 8 % über dem Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank einzufordern.
5.2. Die FahrBar hat, sofern im Einzelfall nicht anders vereinbart, bei Veranstaltungen mit einem Nettoauftragsvolumen von über 1000 Euro Anspruch auf Vorauszahlung von 30 % des Gesamtpreises bei Auftragserteilung.

6. Stornierung des Auftrags
6.1. Für die Stornierung von bestätigten Aufträgen durch den Kunden gelten folgende Bedingungen:
Bei Auftragsstornierung bis zu 28 Kalendertage vor dem Veranstaltungsdatum werden dem Kunden 10 % der vereinbarten Auftragssumme, bis 14 Kalendertage vor Veranstaltungsbeginn 25 %, unter 14 Kalendertage 50 % und unter 5 Kalendertage 100 % der vereinbarten Auftragssumme in Rechnung gestellt. Dem Kunden ist es gestattet nachzuweisen, dass im konkreten Fall ein wesentlich geringerer Schaden als der pauschalisierte entstanden ist.
6.2. Stornierungsbedingungen während der Corona-Pandemie:
Sollte aufgrund gesetzlicher Bestimmungen während der Corona-Pandemie eine Durchführung der Veranstaltung nicht möglich bzw. erlaubt sein, wird unabhängig vom Zeitpunkt der Auftragsstornierung durch den Kunden ein Betrag in Höhe von 10% der vereinbarten Auftragssumme fällig. Bei erneuter Buchung der FahrBar zu einem späteren Zeitpunkt innerhalb eines Kalenderjahres wird der fällige Betrag rückwirkend als Anzahlung für den Folgeauftrag verrechnet, sodass dem Kunden in diesem Fall keine zusätzlichen Kosten entstehen.

7. Höhere Gewalt, Unwetter
7.1. Ist eine Erbringung der vereinbarten Leistung durch höhere Gewalt oder durch andere durch die FahrBar nicht zu vertretende Ereignisse (insbesondere Unwetter, Brand, Unfall, Krankheit) wesentlich erschwert oder unmöglich, so ist die FahrBar berechtigt vom Vertag zurückzutreten. Ersatzansprüche stehen dem Kunden in diesem Fall nicht zu.
7.2. Bei drohendem oder bereits einsetzendem Unwetter ist die FahrBar bei Außeneinsätzen berechtigt, die vereinbarte Leistung für die Dauer des Unwetters aus Sicherheitsgründen zu unterbrechen oder zu beenden. Die Entscheidung hierüber obliegt allein dem Personal der FahrBar. Kann die vereinbarte Leistung in einem angemessenen Zeitraum nicht fortgesetzt werden, wird für den Kunden lediglich die bis zum Zeitpunkt der Beendigung der Dienstleistung bereits erbrachte Leistung zur Zahlung fällig. Ersatzansprüche für gegebenenfalls nicht erbrachte Leistungen stehen dem Kunden nicht zu.

8. Beschädigungen und fehlende Gegenstände
8.1. Der Kunde haftet für Beschädigungen am Eigentum der FahrBar, die durch ihn verursacht worden sind.
Als durch den Kunden verursacht gelten auch Schäden, die auf einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung des gesetzlichen Vertreters des Kunden oder eines seiner Erfüllungsgehilfen beruhen. Darüber hinaus haftet der Kunde auch für Schäden, die durch Teilnehmer der vom Kunden organisierten Veranstaltung verursacht worden sind.
8.2. Bei Beschädigung oder Verlust von Gegenständen werden dem Kunden die Kosten der Wiederbeschaffung des gleichen oder eines gleichwertigen Gegenstandes oder die Kosten einer fachgerechten Reparatur in Rechnung gestellt.
8.3. Für fehlende oder beschädigte Cocktail-Becher mit „Pitu“- oder „Havana Club“-Logo wird ein Wiederbeschaffungspreis von 0,85 Euro/Becher (zzgl. 19 % MwSt.) in Rechnung gestellt. Für fehlende oder beschädigte Cocktail-Gläser (aus Kunststoff) mit „FahrBar“-Aufdruck wird ein Wiederbeschaffungspreis von 1,35 Euro/Glas (zzgl. 19 % MwSt.) in Rechnung gestellt.

9. Schlussbestimmungen
9.1. Für alle Verträge zwischen der FahrBar und dem Kunden findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts Anwendung.
9.2. Sofern es sich beim Kunden um einen Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt, gilt die Zuständigkeit des Gerichts am Firmensitz der Werner Hegele & Katrin Langer GbR als vereinbart.